Fach­kräf­te­man­gel: Erzie­he­rIn­nen

Das Insiti­tut für Arbeits­markt- und Berufs­for­schung (IAB) stellt fest, dass die Mög­lich­kei­ten zur Umschu­lung ande­rer Berufs­grup­pen im Rah­men von SGB II-Maß­nah­men nur begrenzt und mit zeit­li­chem Ver­zug mög­lich ist. Es wur­de her­aus­ge­stellt, dass “durch­aus ein Poten­zi­al an Per­so­nen vor­han­den ist, das mit­tel­fris­tig gut qua­li­fi­zier­bar sein könn­te. Aller­dings darf man das quan­ti­ta­tiv mög­li­che Ange­bot nicht über­schät­zen, denn ange­sichts hoher Ansprü­che an das Berufs­feld kön­nen hier wohl nur weni­ge Per­so­nen­grup­pen direkt und in rela­tiv kur­zer Zeit erschlos­sen wer­den”. Von den knapp 16.500 Per­so­nen aus dem Rechts­kreis SGB II, die in 2011 eine Tätig­keit im Bereich der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung anstreb­ten, waren etwa 6.000, die die for­ma­le Qua­li­fi­ka­ti­on für eine Umschu­lung vor­wei­sen konn­ten (vgl. IAB-Kurz­be­richt 8/2013: 3). Der Bericht stellt her­aus, dass die “qua­li­ta­tiv hohen Ansprü­che der neu­en Bil­dungs- und Erzie­hungs­plä­ne für die Kin­der­ta­ges­be­treu­ung” (vgl. Sei­te 7) den rele­va­te­nen Per­so­nen­kreis wei­ter ein­schrän­ken.

Quel­le:
http://www.iab.de/194/section.aspx/Publikation/k130423n06
http://doku.iab.de/kurzber/2013/kb0813.pdf