Entgelte & Entgeltverhandlung
Belegung ist das eine – Entgelte sind das andere.
Kalkulation von Entgelten: Die Berechnung von Entgelten ist eine sehr komplexe Angelegenheit – die Bedingungen der Kalkulation sind häufig sehr ähnlich. Die bei der Entgeltkalkulation zu berücksichtigen Positionen sind relativ standardisiert – Abweichungen nach oben (Mehrbedarf) wird durch die kommunalen Jugendämter i.d.R. sehr selten oder aber nicht in vollem Umfang akzeptiert. Bei Betrieben, die personenbezogene Dienstleistungen erbringen, sind die Personalkosten die größte Position – i.d.R. noch vor Mieten. Wird nach Tarif entlohnt, so gelten die Personalkosten grundsätzlich als wirtschaftlich angemessen und müssen von den kommunalten Jugendämtern akzeptiert werden.
Verhandlung von Entgelten: Die Verhandlung von Entgelten hängt von verschiedenen Faktoren ab, die Durchsetzungen insbesondere von der Form des Angebotes. Es kommt immer auf die besondernen Bedingungen Ihrer Leistungen sowie auf die Bedarfe des (über-)regionalen Marktes an — sowie auf die Haltung des kommunalen, örtlich zuständigen Jugendamtes.
Durchsetzung von Entgelten: Nicht marktüblich kalkulierte Entgelte können zu einer Reduzierung der Auslastung/Minderauslastung und damit zu einem betriebswirtschaftlichen Verlust führen.
Fazit: Das Spiel wird auf dem Platz entschieden — und die Entgelte am Markt.
Leitfragen
- Zusammensetzung von Entgelten, anerkannte Pauschalsätze der Landesjugendämter, individueller Mehr-/Minderbedarf der jeweiligen Organisation
- Verhandlung von Entgelten
- Durchsetzung von Entgelten
- … und für die Zukunft: kalkulatorisches Risiko! angemessene Personalentwicklungskosten!