Fachkräftegebot nach § 72 SGB VIII
In Debatten über die Aufhebung oder Erweiterung des Fachkräftegebotes für Fachkräfte in den Hilfen zur Erziehung wird häufig die Frage gestellt, nach welchen Kriterien derzeit Fachkräfte im Sinne des § 72 SGB VIII definiert werden. Es ist gesichert, dass seit Einführung des Fachkräftegebotes in der Jugendhilfe die Fachkräftequote ständig gestiegen ist, da ausscheidende MitarbeiterInnen nur durch Fachkräfte mit einem klar definierten Profil ersetzt werden durften. Derzeit wird kontrovers diskutiert, ob die Auslegung, wer als Fachkraft gilt und wer nicht, zu restriktiv gehandhabt wird. Dabei ist zu bedenken, dass qualifizierte Hilfen zur Erziehung bei zunehmend komplexer werdenden Bedarfen und Problemlagen der Klienten und ihrer Familien hochprofessioneller MitarbeiterInnen bedarf und keine Jedermann-Tätigkeit sind. Der Wunsch vieler Einrichtungen ist, selbst entscheiden zu dürfen, wen sie als Fachkräfte akzeptieren und wen nicht.
In Nordrhein-Westfalen (NRW) obliegt dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) die Aufgabe, möglichst sinnvolle Kriteren zu entwickeln, nach denen Fachkräfte definiert werden. Näheres lesen Sie hier .