Gerichts­ur­teil: Arbeits­zeug­nis

Das Arbeits­zeug­nis — häu­fi­ger Streit­punkt. Schon allein ein zer­rüt­te­tes Arbeits- und Ver­trau­ens­ver­hält­nis führt zu Ärger, Streit und man­cher­lei Gerichts­ver­fah­ren. Gera­de die Sen­si­bi­li­ät der Been­di­gung eines Arbeits­ver­hält­nis­ses und das Ungleich­ge­wicht zwi­schen den Ver­trags­par­tei­en, die in der Regel nicht auf Augen­hö­he agie­ren, macht die­se Pha­ses des Arbeits­le­bens so anfäl­lig für Dis­sens.

Dan­kes- und Bedau­erns­for­mel
Es ist schön, wenn die Arbeit­ge­be­rIn der Arbeit­neh­me­rIn für die geleis­te­te Arbeit dankt, das Aus­schei­den aus dem Unter­neh­men bedau­ert und für die beruf­li­che und per­sön­li­che Zukunft alles Gute wünscht. Auf die­se Dan­kes- und Bedau­erns­for­mel hat die Arbeit­neh­me­rIn aller­dings kei­nen Rechts­an­spruch, bestä­tig­te das Bun­des­ar­beits­ge­richt, (Urteil vom 11.12.2012 — 9 AZR 227/11) die vor­in­stanz­li­che Ent­schei­dung des Lan­des­ar­beits­ge­richt Baden-Würt­tem­berg (Urteil vom 03.02.2011 — 21 Sa 74/10). Nähe­res und die Quel­le erfah­ren Sie hier .