Gerichtsurteile: Kurzfristige Dienstplanänderung
Der Dienstplan ist ein Mittel der Personaleinsatzplanung und stellt im Ideal eine gewisse (Rechts-)Verbindlichkeit für beide Seiten — Arbeitgeber und Arbeitnehmer — dar. Krankheit von KollegInnen und anderes sorgen aber immer wieder für Personalengpässe und für eine Veränderung der Personaleinsatzplanung sowie für Unmut bei ArbeitnehmerInnen, da geplante Privattermine darunter leiden können.
Nach welchen Regeln eine kurzfirstige Dienstplanänderung erfolgen kann, lesen Sie hier:
http://www.rechtsindex.de/arbeitsrecht/3350-sind-kurzfristige-dienstplanaenderungen-erlaubt