Gerichts­ur­tei­le: Kurz­fris­ti­ge Dienst­plan­än­de­rung

Der Dienst­plan ist ein Mit­tel der Per­so­nal­ein­satz­pla­nung und stellt im Ide­al eine gewis­se (Rechts-)Verbindlichkeit für bei­de Sei­ten — Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer — dar. Krank­heit von Kol­le­gIn­nen und ande­res sor­gen aber immer wie­der für Per­so­nal­eng­päs­se und für eine Ver­än­de­rung der Per­so­nal­ein­satz­pla­nung sowie für Unmut bei Arbeit­neh­me­rIn­nen, da geplan­te Pri­vat­ter­mi­ne dar­un­ter lei­den kön­nen.

Nach wel­chen Regeln eine kurz­firs­ti­ge Dienst­plan­än­de­rung erfol­gen kann, lesen Sie hier:
http://www.rechtsindex.de/arbeitsrecht/3350-sind-kurzfristige-dienstplanaenderungen-erlaubt