Gerichtsurteil: Sexismus ist ein Kündigungsgrund
Klares Urteil des LAG Düsseldorf! Sexismus, auch in subtiler Form, kann ein Kündigungsgrund sein, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Ohne vorherige Abmahnung wurde dem Leiter einer kommunalen Behörde fristlos gekündigt, da er sich, wie von verschiedenen Zeugen ausgesagt, wiederholt seinen Mitarbeiterinnen gegenüber oder in deren Anwesendheit sexuell grenzüberschreitend geäußert hatte (LAG Düsseldorf, Az.: 5 Sa 684/11).
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