KiTa: Rechtsanspruch
Ab 01.08.2013 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen KiTa-Platz für U3-Kinder (unter 3jährige Kinder). Derzeit ist völlig unklar, ob der vom Land und den Kommunen ermittelte Bedarf an Plätzen wirklich ausreichend sein wird, um alle Ansprüche zu befriedigen. Viele Eltern freuen sich, wenn ihre Kinder dann eine qualifizerte Kindertagesbetreuung erhalten, aber Kommunen bangen, in der ERwartung einer Klagewelle, um ihren, häufig ohnehin schon überstrapazierten Haushalt. Ein Rechtsanspruch, der seitens des Gesetzgebers vollmundig formuliert worden ist, wird dann auch einklagbar sein, so dass sich vielerorts Eltern und Rechtsanwälte zu diesem Thema positionieren. Da es sich um ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht handelt, sollte bei der Wahl des Rechtsbeistandes dessen besondere Kompetenz und Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet erwartet werden.
Gerne verweisen wir auf Prof. Dr. Florian Gerlach, Osnabrück, der nachweislich ein Spezialist mit vielfältiger Erfahrung auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts ist.
Näheres zu Prof. Dr. Florian Gerlach finden Sie hier .