KiTa: Rechts­an­spruch

Ab 01.08.2013 besteht ein gesetz­li­cher Anspruch auf einen KiTa-Platz für U3-Kin­der (unter 3jährige Kin­der). Der­zeit ist völ­lig unklar, ob der vom Land und den Kom­mu­nen ermit­tel­te Bedarf an Plät­zen wirk­lich aus­rei­chend sein wird, um alle Ansprü­che zu befrie­di­gen. Vie­le Eltern freu­en sich, wenn ihre Kin­der dann eine qua­li­fi­zer­te Kin­der­ta­ges­be­treu­ung erhal­ten, aber Kom­mu­nen ban­gen, in der ERwar­tung einer Kla­ge­wel­le, um ihren, häu­fig ohne­hin schon über­stra­pa­zier­ten Haus­halt. Ein Rechts­an­spruch, der sei­tens des Gesetz­ge­bers voll­mun­dig for­mu­liert wor­den ist, wird dann auch ein­klag­bar sein, so dass sich vie­ler­orts Eltern und Rechts­an­wäl­te zu die­sem The­ma posi­tio­nie­ren. Da es sich um ein Ver­fah­ren vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt han­delt, soll­te bei der Wahl des Rechts­bei­stan­des des­sen beson­de­re Kom­pe­tenz und Erfah­rung auf die­sem Rechts­ge­biet erwar­tet wer­den.
Ger­ne ver­wei­sen wir auf Prof. Dr. Flo­ri­an Ger­lach, Osna­brück, der nach­weis­lich ein Spe­zia­list mit viel­fäl­ti­ger Erfah­rung auf dem Gebiet des Ver­wal­tungs­rechts ist.

Nähe­res zu Prof. Dr. Flo­ri­an Ger­lach fin­den Sie hier Button_Pfeil_transparent.