NRW: 500 zusätz­li­che Qua­li­fi­zie­run­gen zu Erzie­he­rIn­nen

Das NRW-Fami­li­en­mi­nis­te­ri­um und die Bun­des­agen­tur für Arbeit haben die Finan­zie­rung von 500 Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men zu staat­lich aner­kann­ten Erzie­he­rIn­nen ver­ein­bart. Die Qua­li­fi­zie­rung fin­det in Voll­zeit statt und dau­ert drei Jah­re. Die ers­ten bei­den Jah­re fin­det Voll­zeit-Unter­richt statt, im drit­ten Jahr erfolgt ein Voll­zeit-Prak­ti­kum zur Erlan­gung der staat­li­chen Aner­ken­nung. Die Kos­ten der Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­me sowie der Lebens­un­ter­hal­tes schei­nen soli­de gedeckt zu sein.

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