Rahmenvertrag: es geht auch ohne?
Wie war es doch vor alledem, mit Rahmenvertrag so bequem – war es das wirklich? Oder ist das auf den zweiten Blick eine Illusion?
Wenn Sie mit Ihrem zuständigen Jugendamt ein partnerschaftliches Verhältnis auf Augenhöhe haben, besteht dieses wohl auch ohne Rahmenvertrag – das Jugendamt weiß, was es an Ihnen hat. Wenn Sie zuvor schon schlecht auf einander zu sprechen waren, wird das Fehlen des Rahmenvertrages daran wohl auch nichts ändern. Leistungsträger und Leistungserbringer benötigen einander – das JA möchte seine Fälle langfristig gut platzieren, Sie brauchen Arbeit für sich und Ihre Mitarbeitenden.
Das Fehlen des Rahmenvertrages eröffnet beiden Seiten die Möglichkeit, neu und kreativ auf die gemeinsame Aufgabe zu schauen — denn auch die Kostenträger haben nun die Möglichkeit, idealerweise mit den Leistungserbringern gemeinsam, nach neuen Wegen der Finanzierung und einem neuen Blick auf die gemeinsame Arbeit zu schauen. Ob der Kämmerer das mitgeht, muss sich im Einzelfall zeigen.