Bun­des­teil­ha­be­ge­setz (BTHG)

grund­le­gen­de Novel­lie­rung der Hil­fe für Men­schen mit Behin­de­rung!

Bis 2020/2022 wir sich die Ein­glie­de­rungs­hil­fe Schritt-für-Schritt wan­deln. Sind Sie fit?

Es wer­den viel­fäl­ti­ge Ände­run­gen erwar­tet, deren Aus­wir­kun­gen bis­her noch nicht abschlie­ßend über­schau­bar sind. Eini­ge Din­ge las­sen sich heu­te bereits mit einer gewis­sen Sicher­heit vor­be­rei­ten.

Infor­ma­tio­nen zur geschicht­li­chen Ent­wick­lung die­ses The­mas fin­den Sie hier.

Funk­ti­ons­lo­gik: Die Ein­glie­de­rungs­hil­fe wird Reha­bi­li­ta­ti­on. Die Leis­tungs­trä­ger dif­fe­ren­zie­ren sich aus. Dem­entspre­chend wird die Leis­tungs­kal­ku­la­ti­on, -erfas­sung und -abrech­nung kom­ple­xer und auf­wen­di­ger.

Finan­zie­rungs­lo­gik: Da kei­ne sta­tio­nä­ren Ange­bo­te mehr geneh­migt wer­den, wird die gesam­te Finan­zie­rungs­lo­gik umzu­stel­len sein. Alle Betreu­ungs­ver­läu­fe wer­den auf Fach­leis­tungs­stun­den (FLS) umge­stellt wer­den. Dem­entspre­chend ist die Leis­tungs­er­brin­gung zu kal­ku­lie­ren.

Bele­gungs­man­ge­ment: Die Form des Bewil­li­gungs­ver­fah­rens wird sich ver­än­dern. Es könn­te dar­auf hin­aus­lau­fen, dass die Betei­li­gungs­rech­te der KlientInnen/KundInnen sich ver­än­dern und eben­so auch die der Bele­ger.

Cross over: Arbeits­feld­über­grei­fen­de Kon­zept

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Sie in unse­rem Refe­renz­pro­jekt: