Bundesteilhabegesetz (BTHG)
grundlegende Novellierung der Hilfe für Menschen mit Behinderung!
Bis 2020/2022 wir sich die Eingliederungshilfe Schritt-für-Schritt wandeln. Sind Sie fit?
Es werden vielfältige Änderungen erwartet, deren Auswirkungen bisher noch nicht abschließend überschaubar sind. Einige Dinge lassen sich heute bereits mit einer gewissen Sicherheit vorbereiten.
Informationen zur geschichtlichen Entwicklung dieses Themas finden Sie hier.
Funktionslogik: Die Eingliederungshilfe wird Rehabilitation. Die Leistungsträger differenzieren sich aus. Dementsprechend wird die Leistungskalkulation, -erfassung und -abrechnung komplexer und aufwendiger.
Finanzierungslogik: Da keine stationären Angebote mehr genehmigt werden, wird die gesamte Finanzierungslogik umzustellen sein. Alle Betreuungsverläufe werden auf Fachleistungsstunden (FLS) umgestellt werden. Dementsprechend ist die Leistungserbringung zu kalkulieren.
Belegungsmangement: Die Form des Bewilligungsverfahrens wird sich verändern. Es könnte darauf hinauslaufen, dass die Beteiligungsrechte der KlientInnen/KundInnen sich verändern und ebenso auch die der Beleger.
Cross over: Arbeitsfeldübergreifende Konzept