Vorankündigung: Aufruf zur „Initiative zur Fachkräftesicherung — Fachkräfteaufruf 2015”
Im Rahmen der ESF-Förderphase 2014–2020 steht der Aufruf: „Initiative zur Fachkräftesicherung — Fachkräfteaufruf 2015“ kurz bevor. Die Initiative soll dazu beitragen, die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Wirtschaft zu verbessern und die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen zu unterstützen. Ziel ist, die vorhandenen Potenziale des Arbeitsmarktes für die Fachkräftesicherung zu nutzen und weiterzuentwickeln.
Der erste Stichtag zur Projekteinreichung wird voraussichtlich der 30.09.2015 sein, weitere Stichtage werden in 2016 folgen. Aufgrund dieses sehr begrenzten Vorlaufs vor dem ersten Stichtag ist es von Vorteil bereits jetzt Projektansätze zu entwickeln und bestehende Ideen zu konkretisieren.
Der Aufruf wird voraussichtlich folgende Handlungsfelder umfassen:
- Stärkere Nutzung des Erwerbspotenzials (ESF)
- Un- und Angelernte
- Mütter und Väter (Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Menschen mit Migrationshintergrund
- Menschen mit Behinderung
- Ältere Beschäftigte
- Studienabbrecherinnen und –abbrecher
- Auszubildende (Abbrüche)
2. Stärkere Berücksichtigung des technischen Wandels mit dem Schwerpunkt Digitalisierung, Vernetzung und Industrie 4.0 (EFRE)
- wichtiger Wettbewerbsfaktor für KMU
- Veränderungen in der Arbeitswelt
- Ausschöpfung des Fachkräftepotenzials um Zuge des digitalen Wandels
3. Überbetriebliche Aus- und Weiterbildungsstätten (EFRE)
Es handelt sich um einen fondsübergreifenden Aufruf aus dem Europäischen Sozial Fond (ESF) und dem Europäischen Fond für Regionale Entwicklung (EFRE).
Antragsberechtigt werden kleine und mittelständige Unternehmen, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Träger von beruflichen Aus- und Weiterbildungsstätten, Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände sowie Kammern, Kommunen, lokale wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure sowie Vereine und Stiftungen.
Gefördert werden Vorhaben, die thematisch, zeitlich, finanziell abgrenzbar sind und noch nicht begonnen haben. Die Projektlaufzeit kann maximal 24 Monate betragen, die Förderung beträgt 50% (…). Eingereichte Projekte benötigen die regionale Empfehlung des Fachausschuss für (eu)regionale Arbeit und Fachkräftesicherung.
Die Regionalagenturen werden Sie bei der Antragstellung gerne unterstützen und beraten, bitte nehmen Sie dafür frühzeitig Kontakt auf.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Regionalagentur.