KiTa: Was bei einer Über­ar­bei­tung des Kin­der­bil­dungs­ge­set­zes sinn­voll wäre

Wie aus ver­schie­de­nen Trä­ger­krei­sen bekannt wur­de, lau­fen zur Zeit Abstim­mungs­ge­sprä­che auf NRW-Lan­des­ebe­ne zu einer erneu­ten KiBIZ- Über­ar­bei­tung. Was bedarf nun aus fach­li­cher Sicht und mit Blick auf ande­re Bun­des­län­der einer Neu­ge­stal­tung? Sicher­lich ist unstrit­tig, dass das Gesetz und des­sen Umset­zung in der der­zei­ti­gen Form zu fach­lich-qua­li­tä­ti­ven sowie betriebs­wirt­schaft­li­chen Schwie­rig­kei­ten führt. Hier eini­ge Ide­en dazu:

Von der Fehl­be­trags­fi­nan­zie­rung, die ver­schie­de­ne Trä­ger ver­schie­den behan­delt, müss­te sich end­lich ver­ab­schie­det wer­den. Der Zuschuss zum Betrieb von Kin­der­ta­ges­stät­ten müss­te bei gutem Wirt­schaf­ten schwar­ze Zah­len ermög­li­chen, so wie dies in ande­ren Bun­des­län­dern, zum Bei­spiel in Bay­ern, mög­lich ist. Daher wäre die gesam­te Berech­nung noch ein­mal zu über­ar­bei­ten. Wir in NRW sind nicht umsonst auf dem bun­des­weit letz­ten Platz beim Aus­bau der U3-Betreu­ung. Der Kita-Betrieb lohnt sich hier wirt­schaft­lich ein­fach nicht. Auch die Eltern der Eltern­in­itia­ti­ven müs­sen drei­fach bezah­len gegen­über ande­ren Eltern: Sie zah­len den Eltern­bei­trag wie Eltern aus ande­ren Kitas auch, dann über­neh­men sie den Trä­ger­an­teil und zudem leis­ten sie jähr­lich ca. 50 bis 100 Stun­den ehren­amt­li­che Arbeit für die Kita.

Kin­der­ta­ges­stät­ten ermög­li­chen Fami­li­en die Ver­ein­bar­keit von Fami­lie, Beruf und Aus­bil­dung. Die­ser zen­tra­len Auf­ga­be kommt durch die U3-Erwei­te­rung und dem Rechts­an­spruch noch mehr Bedeu­tung zu. Daher soll­te die­se Auf­ga­be auch aus­drück­lich im Geset­zes­text ent­hal­ten sein und den Ein­rich­tun­gen bei der Gestal­tung der Öff­nungs­zeit und den zusätz­li­chen Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen noch mehr Spiel­raum ermög­li­chen.

Es soll­te zudem mög­lich sein, die Betreu­ungs­plät­ze ent­spre­chend der Öff­nungs­zeit zu bele­gen. So könn­te zum Bei­spiel ein 25-Stun­den-Platz dop­pelt ver­ge­ben wer­den. Das macht für die Ein­jäh­ri­gen sogar Sinn auf­grund einer kur­zen Ver­weil­dau­er pro Tag in der Ein­rich­tung und trägt dem Platz­man­gel sowie den betriebs­wirt­schaft­li­chen Erfor­der­nis­sen Rech­nung.

Gleich­zei­tig benö­tigt NRW wie ande­re Bun­des­län­der auch mehr Aus­bil­dungs­plät­ze und die Mög­lich­keit, die Aus­bil­dung “on-the-job” zu absol­vie­ren. In vie­len ande­ren Bun­des­län­dern wie Ber­lin, Sach­sen, Bay­ern und Bre­men wur­de die Mög­lich­keit des Quer­ein­stie­ges schon in die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen auf­ge­nom­men, so das man dem Fach­kräf­te­man­gel ent­ge­gen­wir­ken kann.

Dies ist auch aus Sicht vie­ler Quer­ein­stei­ge­rIn­nen im Ganz­tag nötig. Dort liegt der Fach­kräf­te­an­teil bei unter 50 Pro­zent, Ten­denz wei­ter fal­lend. Es besteht jedoch bei vie­len Quer­ein­stei­ge­rIn­nen das nach­ge­wie­se­ne Inter­es­se an einer grund­stän­di­gen Aus­bil­dung zum Erzie­her und zur Erzie­he­rin.

Bis­her ist die Qua­li­täts­kon­trol­le von Ein­rich­tun­gen Trä­ger­auf­ga­be und wird in der Regel unter ande­rem durch Fach­be­ra­tung abge­deckt. Was aber fehlt, ist eine ver­bind­li­che Finan­zie­rung von Fach­be­ra­tung pro Ein­rich­tung als Anteil des Zuschus­ses, die dau­er­haft und ver­läss­lich zur Ver­fü­gung steht. Aktu­ell kann eine Fach­be­ra­tung auch schon ein­mal für bis zu 100 Kitas ver­ant­wort­lich sein.

Auch soll­te ein Qua­li­täts­ma­nage­ment­sys­tem, was vor allem die Pro­zess­qua­li­tät ins Auge fasst, also wie Bil­dungs­pro­zes­se initi­iert und beglei­tet wer­den, vor­ge­schrie­ben sein. Das deutsch­land­weit durch­schnitt­lich eher schlech­te Abschnei­den bei der Pro­zess­qua­li­tät von Kin­der­ta­ges­stät­ten kann auch in NRW nicht hin­nehm­bar sein (vgl. NUBBEK 2012).