KiTa: Was bei einer Überarbeitung des Kinderbildungsgesetzes sinnvoll wäre
Wie aus verschiedenen Trägerkreisen bekannt wurde, laufen zur Zeit Abstimmungsgespräche auf NRW-Landesebene zu einer erneuten KiBIZ- Überarbeitung. Was bedarf nun aus fachlicher Sicht und mit Blick auf andere Bundesländer einer Neugestaltung? Sicherlich ist unstrittig, dass das Gesetz und dessen Umsetzung in der derzeitigen Form zu fachlich-qualitätiven sowie betriebswirtschaftlichen Schwierigkeiten führt. Hier einige Ideen dazu:
Von der Fehlbetragsfinanzierung, die verschiedene Träger verschieden behandelt, müsste sich endlich verabschiedet werden. Der Zuschuss zum Betrieb von Kindertagesstätten müsste bei gutem Wirtschaften schwarze Zahlen ermöglichen, so wie dies in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Bayern, möglich ist. Daher wäre die gesamte Berechnung noch einmal zu überarbeiten. Wir in NRW sind nicht umsonst auf dem bundesweit letzten Platz beim Ausbau der U3-Betreuung. Der Kita-Betrieb lohnt sich hier wirtschaftlich einfach nicht. Auch die Eltern der Elterninitiativen müssen dreifach bezahlen gegenüber anderen Eltern: Sie zahlen den Elternbeitrag wie Eltern aus anderen Kitas auch, dann übernehmen sie den Trägeranteil und zudem leisten sie jährlich ca. 50 bis 100 Stunden ehrenamtliche Arbeit für die Kita.
Kindertagesstätten ermöglichen Familien die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ausbildung. Dieser zentralen Aufgabe kommt durch die U3-Erweiterung und dem Rechtsanspruch noch mehr Bedeutung zu. Daher sollte diese Aufgabe auch ausdrücklich im Gesetzestext enthalten sein und den Einrichtungen bei der Gestaltung der Öffnungszeit und den zusätzlichen Unterstützungsleistungen noch mehr Spielraum ermöglichen.
Es sollte zudem möglich sein, die Betreuungsplätze entsprechend der Öffnungszeit zu belegen. So könnte zum Beispiel ein 25-Stunden-Platz doppelt vergeben werden. Das macht für die Einjährigen sogar Sinn aufgrund einer kurzen Verweildauer pro Tag in der Einrichtung und trägt dem Platzmangel sowie den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen Rechnung.
Gleichzeitig benötigt NRW wie andere Bundesländer auch mehr Ausbildungsplätze und die Möglichkeit, die Ausbildung “on-the-job” zu absolvieren. In vielen anderen Bundesländern wie Berlin, Sachsen, Bayern und Bremen wurde die Möglichkeit des Quereinstieges schon in die gesetzlichen Bestimmungen aufgenommen, so das man dem Fachkräftemangel entgegenwirken kann.
Dies ist auch aus Sicht vieler QuereinsteigerInnen im Ganztag nötig. Dort liegt der Fachkräfteanteil bei unter 50 Prozent, Tendenz weiter fallend. Es besteht jedoch bei vielen QuereinsteigerInnen das nachgewiesene Interesse an einer grundständigen Ausbildung zum Erzieher und zur Erzieherin.
Bisher ist die Qualitätskontrolle von Einrichtungen Trägeraufgabe und wird in der Regel unter anderem durch Fachberatung abgedeckt. Was aber fehlt, ist eine verbindliche Finanzierung von Fachberatung pro Einrichtung als Anteil des Zuschusses, die dauerhaft und verlässlich zur Verfügung steht. Aktuell kann eine Fachberatung auch schon einmal für bis zu 100 Kitas verantwortlich sein.
Auch sollte ein Qualitätsmanagementsystem, was vor allem die Prozessqualität ins Auge fasst, also wie Bildungsprozesse initiiert und begleitet werden, vorgeschrieben sein. Das deutschlandweit durchschnittlich eher schlechte Abschneiden bei der Prozessqualität von Kindertagesstätten kann auch in NRW nicht hinnehmbar sein (vgl. NUBBEK 2012).