Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachfolgenden “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” (nachfolgend kurz “AGB”) gelten für Verträge der SozialManagementBeratung (Auftragnehmer; nachfolgend „SMB“) mit ihren Kunden (Auftraggebern), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Sollten Verträge oder Vertragsbestandteile in einzelnen Punkten den AGB widersprechen, gehen individuelle Vereinbarungen den AGB vor.
1. Umfang und Ausführung des Auftrages
1.1. Dienstleistungsvertrag. Die von SMB abgeschlossenen Verträge sind, sofern nicht im Auftrag oder an anderer Stelle ausdrücklich anders vereinbart, Dienstverträge. Vertragsgegenstand ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet SMB nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Stellungnahmen und Empfehlungen der SMB bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor, können sie jedoch in keinem Fall ersetzen. Dabei berät und unterstützt SMB den Kunden bei der Durchführung seines Projekts, der Kunde ist jedoch für die allgemeine Steuerung und Kontrolle seines Projektes selbst verantwortlich. SMB erbringt ihre Dienstleistungen in eigener Verantwortung.
1.2. Auftrag. Für den Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist der im Einzelfall abzuschließende Auftrag maßgebend. Ein vom Auftraggeber unterschriebenes Angebot gilt als Auftrag. Protokolle über Besprechungen und den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten (Projektleitern) beider Seiten unterzeichnet sind.
1.3 Formerfordernisse. Für die Angebotserstellung ist die Textform (§ 126 b BGB) ausreichend. Für die Auftragserteilung sowie nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlicher Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 126 BGB). Im Auftrag kann hiervon abweichend eine grundsätzliche Vereinbarung zum Formerfordernis getroffen werden.
1.4. Aufwand. Für die Erbringung der Dienstleistungen wird ein Pool an Arbeitstagen (AT) bzw. Arbeitsstunden (AStd) geschätzt und veranschlagt. Sollte der geschätzte Aufwand um mehr als 10% überschritten werden, so sind Nachverhandlungen zum Leistungsumfang erforderlich. Überschreitungen bis 10% werden vom Auftrag des Kunden abgedeckt.
1.5. Leistungserbringung. Die Arbeitsleistung wird in Absprache erbracht. Sollte aufgrund terminlicher Verschiebungen, Krankheit oder Urlaub vereinbarte Arbeitsleistung nicht erbracht werden können, so besteht für die SMB die Möglichkeit, diese in Abstimmung zu anderer Zeit zu leisten. Es ist Aufgabe der SMB, die zeitgerechte Fertigstellung der Arbeitsergebnisse sicherzustellen, soweit es ihre Arbeitsorganisation betrifft und in ihrem Einfluss steht.
1.6. Zeitplan. SMB wird sich bemühen, ihre Verpflichtungen unter Einhaltung der im Auftragsdokument genannten Zeitpunkte oder Zeiträume zu erfüllen. Die Parteien sind sich einig, dass alle im Auftragsdokument genannten Zeitpunkte und Zeiträume nur für Planungs- und Schätzungszwecke vorgesehen und nicht vertraglich bindend sind.
1.7. Räumlichkeiten. Die SMB übt die Tätigkeit in den eigenen Räumlichkeiten aus. Soweit in Einzelfällen eine betriebliche Anwesenheit erforderlich wird, stellt der Auftraggeber nach vorheriger Absprache die entsprechenden Einrichtungen zur Verfügung.
2. Mitwirkung des Auftraggebers
2.1. Mitwirkung. Die Leistungserbringung durch SMB hängt von der Zusammenarbeit des Kunden mit SMB und von der Erfüllung der in dieser Vereinbarung genannten Verantwortlichkeiten des Kunden ab. Wesentliche Vertragsgrundlage und Voraussetzung für die Qualität der Auftragserbringung ist eine möglichst umfassende Information der SMB durch den Auftraggeber zur finanziellen, geschäftlichen, organisatorischen und wettbewerblichen Situation seines Unternehmens.
2.2. Informationen und Materialien. Der Kunde wird SMB alle Informationen und Materialien zur Verfügung stellen, die SMB für die Erbringung der Leistungen vernünftiger Weise benötigt. Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche der an SMB übermittelten bzw. zu übermittelnden Informationen richtig, präzise und in wesentlichen Punkten nicht irreführend sind.
2.3. Informationspflicht. Die Informationspflicht des Auftraggebers beinhaltet alle Umstände, Erkenntnisse und Tatsachen, die ihm bekannt sind, er wird diese Informationen auch ungefragt an SMB weiterleiten. Eine Bereitstellung erfolgt bei entsprechender Nachfrage kurzfristig. Die SMB wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben sowie Angaben zu den wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnissen, als richtig und vollständig zu Grunde legen. Soweit die SMB Unrichtigkeiten oder nicht plausibel erscheinende Angaben feststellt, wird sie hierauf hinweisen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und Auswertungen ist nicht Gegenstand des Auftrages, es sei denn, eine Prüfung dieser Unterlagen ist besonders vertraglich vereinbart und unter Beachtung gesetzlicher Regelungen (insb. Rechts- und Steuerberatungsgesetz) zulässig. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden durch die SMB auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht.
2.3. Mitarbeiter des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter SMB in angemessenem Umfang zur Unterstützung zur Verfügung stehen und dass SMB in angemessenem Umfang auf Führungskräfte und andere Mitarbeiter des Kunden zurückgreifen kann, damit SMB die Leistungserbringung ermöglicht wird. Der Kunde stellt sicher, dass seine Mitarbeiter über die dafür erforderlichen Fertigkeiten und Erfahrungen verfügen.
2.4. Lieferanten und andere Dritte. Falls der Kunde selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte Informationen, Unterstützung oder Material Dritter für ein Projekt verwendet oder SMB zur Verfügung stellt, deren Arbeit Auswirkungen auf die Leistungserbringung durch SMB haben kann, stellt der Kunde sicher, dass entsprechende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Dritten geschlossen wurden, die es SMB ermöglichen, die Leistungen unter dieser Vereinbarung zu erbringen. Der Kunde ist für das Management der Dritten und die Qualität ihrer Arbeitsleistung verantwortlich. Der Kunde ist für die fehlerfreie Funktionsfähigkeit der durch ihn zur Verfügung gestellte Hardware, Software oder Kommunikationsgeräte Dritter verantwortlich, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung verwendet werden.
2.5. Angaben des Kunden. Die von SMB zur Auftragsdurchführung benötigten Unterlagen, Auswertungen und Informationen wird der Auftraggeber möglichst vollständig, kurzfristig und zutreffend übergeben bzw. erteilen. Fragen zum Wettbewerb und den Geschäftspartnern wird der Auftraggeber nach diesen Grundsätzen ebenfalls beantworten, soweit die hierzu erforderlichen Informationen ihm bekannt sind. Generell beschränken sich Anfragen von SMB auf diejenigen Fragen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind. Die Informationspflicht des Auftraggebers beinhaltet auch alle Umstände, Erkenntnisse und Tatsachen, die ihm bekannt sind. Er wird diese Informationen auch ungefragt an SMB weiterleiten. Die SMB wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben sowie Angaben zu den wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnissen, als richtig zu Grunde legen. Soweit die SMB Unrichtigkeiten oder nicht plausibel erscheinende Angaben feststellt, wird er hierauf hinweisen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und Auswertungen ist nicht Gegenstand des durch den Auftraggeber erteilten Auftrages, es sei denn, eine Prüfung dieser Unterlagen ist besonders vertraglich vereinbart und unter Beachtung gesetzlicher Regelungen (insb. Rechtsberatungsgesetz und Steuerberatungsgesetz) auch zulässig. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden durch die SMB auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.
2.6. Zwischenauswertungen. SMB wird den Auftraggeber auch während der Auftragsdurchführung mit Zwischenauswertungen informieren. Der Auftraggeber wird diese Auswertungen prüfen und evtl. Unrichtigkeiten richtig stellen bzw. von ihm gewünschte Ergänzungen mitteilen.
2.7. Infrastruktur. Der Auftraggeber stellt SMB ausreichend Büroräume und andere Räumlichkeiten sowie Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, die SMB in angemessenem Umfang für die Erbringung der Leistungen benötigt und übernimmt die Gewähr für den ordnungsgemäßen Zustand. Der Auftraggeber gewährt der SMB über das firmeneigene (WLAN-)Netzwerk Zugriff auf das Internet. Einen Zugriff auf Teile des Firmenservers erhält die SMB in dem Umfang, wie es für die Erfüllung des Auftrages erforderlich ist.
2.8. Jahresabschlüsse. Soweit Jahresabschlüsse in die Ausarbeitungen von SMB einbezogen werden sollen, wird der Auftraggeber testierte bzw. bei prüfungspflichtigen Unternehmen mit einem Prüfungsvermerk versehene Jahresabschlüsse an SMB übergeben.
3. Mitwirkung Dritter
SMB ist berechtigt, zur Auftragsdurchführung Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie mit der SMB verbundene Unternehmen heranzuziehen. In jedem Falle hat SMB dafür zu sorgen, dass die Regelungen zur Verschwiegenheitspflicht aus dieser AGB (vgl. Abschnitt 4) auch von dem Dritten beachtet werden und diese sich schriftlich zur Einhaltung verpflichten.
4. Datenschutz & Verschwiegenheitspflicht
4.1. Verschwiegenheit. Die SMB verpflichtet sich nach Maßgabe der Gesetze und nach genereller vertraglicher Vereinbarung über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber die SMB schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch im gleichen Umfang für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der SMB sowie für mit der SMB verbundene Unternehmen. Diese Verpflichtung besteht nach dem Selbstverständnis des übernommenen Auftrages nicht gegenüber ausdrücklichen Adressaten der Auswertung.
4.2. Ausnahme. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen der SMB erforderlich ist. SMB ist auch insoweit von der Verschwiegenheit entbunden, als sie nach den Versicherungsbedingungen der von ihr abgeschlossenen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
4.3. Hinweis auf Erfahrung. Die SMB ist berechtigt, die Leistungserbringung gegenüber Kunden und potenziellen Kunden als Hinweis auf die Erfahrungen der SMB zu erwähnen.
5. Schutz des geistigen Eigentums der SMB
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von SMB gefertigten Dokumente (Protokolle, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe etc.) nur für seine eigenen Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt die SMB Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen ein eingeschränktes, im übrigen zeitlich und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
6. Vorzeitige Vertragsbeendigung
Der Auftrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Soweit mit den gesetzlichen Regelungen sowie individuellen vertraglichen Regelungen und diesen AGB vereinbar, steht SMB für bereits erbrachte Leistungen eine Vergütung in Höhe der nachgewiesenen, bis dahin erbrachten Arbeitszeiten sowie der Ersatz von Entgelten aus Fremdleistungen und schließlich ein Spesenersatz zu. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass SMB den Vertrag wegen fehlender Unterstützung durch den Auftraggeber im Sinne von Absatz 5 dieser AGB oder aus anderem wichtigen Grund abbricht.
Im Falle einer vorzeitigen Kündigung ist SMB berechtigt, Personen oder Firmen über die Kündigung zu informieren, zu denen Kontakt im Rahmen der Auftragsdurchführung bestanden hat.
7. Gewährleistung bei Unternehmensverkauf
7.1. Unternehmensbewertung. Jede durch SMB vorgenommene Beurteilung bzw. Bewertung des Auftraggeber-Unternehmens erfolgt unter Zugrundelegung vielfältiger, teilweise zukunftsbezogener Annahmen. Dies beinhaltet generell auch bei höchstmöglicher angewendeter Sorgfalt das Risiko einer Fehleinschätzung. Aus diesem Grunde übernimmt SMB keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses, es sei denn ein solches wurde explizit vertraglich vereinbart.
7.2. Realisierbarer Kaufpreis. Soweit Gegenstand des Beratungsauftrages die Bewertung des Auftraggeber-Unternehmens ist, übernimmt SMB keine Gewähr dafür, dass der ermittelte Wert als Kaufpreis realisierbar ist. Es wird auch keine Gewähr dafür übernommen, dass nicht ggf. unter bestimmten Konstellationen ein Erwerber einen höheren als den von SMB ermittelten Kaufpreis zahlen würde.
7.3. Verkäuflichkeit. SMB übernimmt keine Gewähr für die Verkäuflichkeit eines Unternehmens bzw. einer Organisation (auch in Teilen) auch für den Fall, dass SMB zu einer positiven Bewertung kommt.
8. Leistungsverzug, Leistungsverhinderung
8.1. Leistungsverzug. Leistungsverzug auf Seiten der SMB ist nur dann gegeben, wenn diese im Vertrag festgehaltene Fristen überschreitet und wenn zudem diese Überschreitung durch SMB zu vertreten ist. Eine nicht von SMB zu vertretende Verzögerung liegt im Falle des unvorhergesehenen Ausfalls des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen bzw. mit dem Auftraggeber vereinbarten Beraters oder Mitarbeiters vor. Ebenso liegt ein nicht verschuldeter Leistungsverzug im Falle des Vorliegens höherer Gewalt sowie anderer, bei Vertragsabschluss von SMB nicht vorhersehbarer Ereignisse vor, welche die Leistung insgesamt oder zumindest die fristgerechte Leistungserstellung unmöglich machen oder in nicht zumutbarer Weise erschweren. Der höheren Gewalt stehen Streik oder ähnliche Umstände gleich, durch die SMB direkt oder indirekt an der (fristgerechten) Leistungserstellung gehindert wird. Sämtliche Rechtfertigungsgründe gelten nicht, wenn diese durch SMB verursacht sind.
8.2. Leistungsverhinderung. Sind Leistungshindernisse vorübergehend, so ist SMB berechtigt, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Hinderung hinauszuschieben. Sollten die Hinderungsgründe von Dauer sein, so wird SMB aus den Vertragspflichten frei.
8.3. Unterrichtungspflicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten oder aber vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten.
9. Mängelbeseitigung
Für die Mängelbeseitigung gelten die gesetzlichen Regelungen in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
10. Haftungsbeschränkungen, Versicherungsschutz
10.1. Freistellung von Verantwortung. Die Beratung und Umsetzung der Beratungsergebnisse erfolgt in enger Abstimmung mit und nach Beauftragung durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt nur die Beschlüsse des Auftraggebers um, handelt demnach in dessen Auftrag und wird von jeder Verantwortung für die Folgen freigestellt. Eine Übernahme von Verantwortung für die Beschlüsse des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
10.2. Mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers. Kommen Fehler in der Auftragsdurchführung dadurch zustande, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht genügt oder durch Zeitüberschreitungen, die der Auftraggeber durch eigene Handlungen oder Unterlassungen verursacht oder mitverursacht hat, ist insoweit eine Haftung von SMB ausgeschlossen.
10.3. Mangel in Informationen des Auftraggebers. SMB übernimmt keinerlei Haftung für Verluste, Schäden oder Mängel im Zusammenhang mit der Leistungserbringung, die auf ungenaue, unvollständige oder anderweitig fehlerhafte Informationen und Materialien des Kunden zurückzuführen sind.
10.4. Haftung bei Fahrlässigkeit. SMB haftet für Schäden bei einfacher Fahrlässigkeit nur dann, wenn und soweit diese Schäden auf Verletzung von Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich ist. Eine Haftung von SMB für Verzugsschäden sowie bei Unmöglichkeit der Leistung sowie aus positiver Vertragsverletzung ist nur dann gegeben, wenn und soweit SMB bzw. von ihr zu vertreten ihre Mitarbeiter oder zulässig beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
10.5. Begrenzung der Haftung. Der Anspruch des Auftraggebers gegen SMB auf Ersatz eines gemäß den vorstehenden Absätzen fahrlässig verursachten Schadens wird auf 50.000 (fünfzigtausend) Euro begrenzt.
10.6. Schäden durch Zeitüberschreitung. Für Schäden, die durch Zeitüberschreitungen der SMB erfolgen, ist die Haftung des Auftragnehmers auf die in Absatz 10.5 genannte Höhe begrenzt. Sollte diese Zeitüberschreitung durch Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers verursacht oder mit verursacht worden sein, so ist der Auftragnehmer von jeglicher Verantwortung und Haftung freizustellen.
10.7. Höhere Versicherungssumme. Soweit der Auftraggeber eine höhere, als die in Absatz 10.5 genannte Versicherungssumme vereinbaren will, so hat er dies SMB rechtzeitig vor dem endgültigen Vertragsabschluss mitzuteilen. Die für die höhere Versicherungsleistung im Einzelfall fällige Versicherungsprämie übernimmt der Auftraggeber in diesem Falle in voller Höhe zusätzlich zum fälligen Beratungshonorar.
10.8. Verjährung von Schadensersatzansprüchen. Soweit ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch mit Abschluss des Beratungsprojektes.
11. Kosten, Rechnungstellung, Fälligkeit
11.1. Vergütung. Eine Vergütung für erbrachte Leistungen bis zur Beendigung des Dienstleistungsauftrages wird ausdrücklich vereinbart. SMB kann für die erbrachten Leistungen angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Basis für das Beratungshonorar sowie hierauf fällige Abschlagszahlungen sind die aufgewendete und nachgewiesene Arbeitszeit nach Stunden- bzw. Tagessätzen oder Festpreise für das vertraglich vereinbarte Projekt. Die vereinbarte Vergütung sowie die in Rechnung gestellte zusätzliche Arbeitsleistung werden jeweils zum Monatsende fällig.
11.2. Berechnung der Preise. Die Leistungen werden auf Zeit- und/oder Materialbasis erbracht. Alle Gebühren für die Leistungserbringung, die im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlen sind, verstehen sich zuzüglich Reisekosten und Spesen sowie sonstigen angemessenen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehen.
11.3. Personalakquise/Recruiting. Bei der Personalakquise wird SMB für die Dauer von sechs Monaten exklusiv beauftragt. Im Erfolgsfall wird ein Honorar i.H.v. eines noch zu vereinbarenden %-Satzes des Arbeitnehmer-Jahresbruttogehaltes (incl. Jahressonderleistung, excl. Zulagen & betrieblicher Altersvorsorge) fällig, auch wenn der Vertragsabschluss bis zu 24 Monate nach Herstellung des Erstkontaktes zw. den zukünftigen Vertragspartnern erfolgt. Kosten für Stellenanzeigen (online/offline) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
11.4 Unternehmensverkauf. Bei der Anbahnung und Begleitung von Unternehmensverkäufen wird SMB für die Dauer von 12 Monaten exklusiv beauftragt. Im Erfolgsfall wird ein Honorar i.H.v. eines noch zu vereinbarenden %-Satzes des gemittelten Jahresumsatzes der letzten drei Geschäftsjahre fällig, auch wenn der Vertragsabschluss erst 36 Monate nach Herstellung des Erstkontaktes zw. den zukünftigen Vertragspartnern erfolgt.
11.5. Contracting-Gespräche. Gespräche, die in Folge eines Erstgespräches zur weiteren Auftragsklärung vereinbart werden, werden zu den bestehenden Tagessätzen zuzüglich An- und Abfahrtszeiten zuzüglich Reisekosten und Spesen abgerechnet.
11.6. Reisezeiten. An- und Abfahrzeiten werden dem Kunden mit dem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.
11.7. Reisekosten. Gefahrene Kilometer im Rahmen der Leistungserbringung werden dem Kunden entsprechend dem Auftrag in Rechnung gestellt.
11.8. Spesen. Nachgewiesene Spesen und Auslagen im Rahmen der Auftragsabwicklung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
11.9. Kosten. Zusätzliche Kosten fallen nur nach ausdrücklicher, vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber an und gehen zu seinen Lasten.
11.10. Steuern. Gebühren und Aufwendungen verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Steuern, die von SMB in einer Rechnung ausgewiesen werden.
11.11. Begleichung von Rechnungen. Grundsätzlich gilt für alle Gebühren, Leistungen und Kosten:
- Alle Beträge werden in Euro angegeben.
- Das Honorar wird lt. Rechnung und beigefügtem Leistungsnachweis (Arbeitszeit/-inhalt) abgerechnet.
- Die Begleichung der Rechnung erfolgt unbar binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Maßgeblich ist der Eingang auf dem Konto der SMB.
- Ist 30 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann SMB Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen.
11.12. Einstellung der Arbeiten durch SMB. Im Falle von Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist SMB berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Ausgleich der Rückstände einzustellen. Die damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und stellen keinen durch SMB zu vertretender Leistungsverzug dar.
11.13. Preisbindung. Die bei der Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze gelten für ein Jahr. Die gilt nicht für Festpreisangebote.
11.14. Ansprüche der SMB. Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche der SMB gegen den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertrag erfüllt.
11.15. Aufrechnung. Die Zurückbehaltung des vereinbarten Honorars und eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch von SMB ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
12. Weisungsfreiheit
12.1. Keine Weisungsgebundenheit. Der Auftragnehmer ist arbeitsrechtlich nicht weisungsgebunden, unterliegt nicht der Fach- oder Dienstaufsicht, ist bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten arbeitsrechtlich keinen Weisungen des Auftraggebers unterworfen und in ihrer Arbeitsgestaltung (Zeit, Dauer, Art und Ort der Arbeitsausübung) frei im Rahmen organisatorischer Absprachen und inhaltlich-fachlicher Zielvorgaben des Auftraggebers. Projektbezogene Zeitvorgaben des Auftraggebers sind allerdings einzuhalten. Ebenso ist auf besondere betriebliche Belange im Zusammenhang mit der Tätigkeit Rücksicht zu nehmen.
12.2. Ablehnung von Aufträgen. Die SMB ist berechtigt, Aufträge des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
12.3. Weisungsbefugnis. Gegenüber den Angestellten des Auftraggebers hat die SMB keine Weisungsbefugnis.
12.4. Konkurrenz. Die SMB darf für andere Auftraggeber oder einen Arbeitgeber tätig sein.
12.5 Keine Umgehung arbeitsrechtlicher Vorschriften. Von der Möglichkeit des Abschlusses eines Anstellungsvertrages wird in Anwendung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit bewusst kein Gebrauch gemacht. Eine Umgehung arbeitsrechtlicher oder arbeitsgesetzlicher Schutzvorschriften ist nicht beabsichtigt. Vielmehr soll SMB die volle Entscheidungsfreiheit bei der Verwertung der Arbeitskraft belassen werden. Eine über den Umfang dieser Vereinbarung hinausgehende persönliche, wirtschaftliche oder soziale Abhängigkeit wird nicht begründet.
13. Abtretung von Rechten.
Die Abtretung von Rechten aus dem Vertragsverhältnis mit der SMB darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erfolgen.
14. Nebenabreden und Änderungen dieser AGB.
Nebenabreden und Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und Anerkennung durch SMB. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
15. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit (Salvatorische Klausel).
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB jetzt oder zukünftig ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist schnellstmöglich durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, welche der unwirksamen von ihrem erkennbaren wirtschaftlichen und rechtlichen Gehalt her am nächsten kommt.
16. Geltendes Recht.
Der Auftraggeber und SMB stimmen darin überein, dass sämtliche Rechte und Pflichten beider Parteien in Verbindung mit dieser Vereinbarung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen.
15. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln.***