Belegungsmanagement
Belegungsmanagement ist die Kunst, die vorhandenen Plätze einer Einrichtung möglichst fortlaufend und ohne größere Lücken mit den zur Konzeption und dem Personalschlüssel passenden jungen Menschen zu belegen — soviel zur Theorie.
Belegung ist eine der drei wesentlichen Steuerungsgrößen bei Einrichtungen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft — bei personenbezogenen Dienstleistungen allgemein. Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe haben immer wieder das Problem, Plätze nicht, nicht nahtlos oder nicht mit den richtigen jungen Menschen zu belegen. Oder aber nachträglich durch die belegenden Jugendämtern mit anderen Realitäten konfrontiert zu werden als vereinbart — aber das ist ein anderes Thema.
Zu große Vakanzen gefährdeten den betriebswirtschaftlichen Erfolg einer Einrichtung. Auch wenn sie keinen Profit erwirtschaften und Rücklagen nur in begrenztem Umfang bilden darf, steht Non-Profit-Organisatinen (NPO) unter den gleichen betriebswirtschaftlichen Zwängen wie For-Profit-Organisationen (FPO). Leider wird diese Erkenntnis von Jugendämtern häufig und leichtfertig übersehen.
Die Belegung mit jungen Menschen, die nicht zur Konzeption, dem Personalstab und –schlüssel passen, führen zu einer chronischen Überforderung der Teams mit negativen Folgen für einzelne MitarbeiterInnen, gesamte Teams sowie der Gesamteinrichtung. Chronische Überforderung ist kein Mangel eines einzelnen Mitarbeitenden, sondern ein strukturelles Problem.
Abhilfe schafft hier nur ein gutes Management der Beleger. Was das ist?
- Managen Sie Ihre Beleger! Wissen Sie, wer Ihre relevanten Beleger sind? Werten Sie die Beleger nach Umsatz aus oder nach Nettigkeit? Gibt es darüber hinaus weitere Beleger, die Interesse an Ihren Leistungen haben, Sie aber noch gar nicht kennen?
- Erkennen Sie, dass auch Ihre Beleger unter einem hohen Sachzwang stehen: fachlich wie auch finanziell. Zu verschenken hat auch Ihr Jugendamt nichts. Daher sind Sie in einer hervorragenden Situation, wenn Ihr Jugendamt Interesse hat, mit Ihnen gemeinsam in einen fachlichen Dialog zu treten und gemeinsam die örtliche Jugendhilfelandschaft zu entwickeln – wie es das SGB VIII es vorsieht.